05476 - 80 1 90 70

Autoservice am Berg
Bergquerweg 7b
49179 Ostercappeln-Venne

Inspektions-Service nach Herstellervorgaben

Wir sind mit den Inspektionsplänen der gängigen Fahrzeughersteller vertraut und führen Inspektionen konsequent nach deren Vorgaben durch.

Das scheckheftgepflegte Auto, mit regelmäßigem Inspektionsservice dient maßgeblich der Werterhaltung des Fahrzeugs. Darüber hinaus können bei dem regelmäßige Check sich anbahnende Probleme rechtzeitig erkannt und behoben werden bevor es zu ernsten Problemen kommt.

Einblick in ein Scheckheft
Alle Hersteller haben für ihre Fahrzeuge Servicepläne hinterlegt, in denen in Abhängigkeit von der Laufleistung, die Punkte festgeschrieben sind die es zu überprüfen und auszutauschen gilt. Auch die freigegebenen Materialien sind dort definiert.

Inspektion nach Herstellervorgaben sichert Garantie

Wir sind mit den Inspektionsplänen der gängigen Fahrzeughersteller vertraut und führen Inspektionen konsequent nach deren Vorgaben durch. Durch die regelmäßige Inspektion bleibt die Herstellergarantie und ggf. eine Gebrauchtwagengarantie erhalten*. Wir verwenden dazu ausschließlich Originalteile bzw. Produkte in Erstausstatter-Qualität.

Vergleichen Sie die Inspektionskosten in unserem Haus mit denen einer Vertragswerkstatt

Berichte zur Garantieabsicherung*

Gebrauchtwagen müssen nicht mehr unbedingt in eine Vertragswerkstatt, damit ihre Garantie erhalten bleibt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Käufern freie Hand bei der Entscheidung gegeben, wo sie ihr Auto warten lassen. Das folgt aus einem aktuellen Urteil des Gerichts (Az:VIII ZR 206/12).
Mehr dazu unter: http://www.t-online.de/auto/news/id_65679040/gebrauchtwagen-bgh-kippt-bindung-an-vertragswerkstatt.html

Die Neuwagengarantie (wenn gegeben) bzw. Gewährleistung erlischt nicht, wenn eine ordnungsgemäße (nach Herstellervorgaben) und regelmäßige Inspektion durchgeführt wird. Ein Hersteller oder Händler hat normalerweise nicht die Möglichkeit, den Kunden an sein Servicenetz/Händlernetz zu binden. Fast alle europäischen Hersteller haben zuletzt gegenüber dem ZDK versichert, sich an diese Grundsätze zu halten. Ausgenommen davon sind Leasingverträge oder sonstige, freiwillig abgeschlossenen Wartungsverträge.
Mehr dazu unter: http://www.kfz-klinck.de/news/item/20-neuwagen-und-die-inspektion-in-einer-freien-werkstatt-was-ist-mit-garantie-und-gewaehrleistung.html

*Die beispielhaft eingefügten Berichte, bzw. Auszüge stehen nur stellvertretend für eine Vielzahl von Quellen zu diesem Thema im Internet. Für die Aktualität und Rechtsauslegung übernimmt der Autoservice-am Berg keine Haftung.