05476 - 80 1 90 70

Autoservice am Berg
Bergquerweg 7b
49179 Ostercappeln-Venne

Inspektions-Service nach Herstellervorgaben

Kundenbeispiele: Inspektion oder Wartung

Wir sind mit den Inspektionsplänen der gängigen Fahrzeughersteller vertraut und führen Inspektionen konsequent nach deren Vorgaben durch.

Alle Hersteller haben für ihre Fahrzeuge Servicepläne hinterlegt, in denen in Abhängigkeit von der Laufleistung, die Punkte festgeschrieben sind die es zu überprüfen und auszutauschen gilt. Auch die freigegebenen Materialien sind dort definiert.

Inspektion nach Herstellervorgaben sichert Garantie

Anzeige der fälligen Inspektion
Wir sind mit den Inspektionsplänen der gängigen Fahrzeughersteller vertraut und führen Inspektionen konsequent nach deren Vorgaben durch. Durch die regelmäßige Inspektion bleibt die Herstellergarantie und ggf. eine Gebrauchtwagengarantie erhalten*. Wir verwenden dazu ausschließlich Originalteile bzw. Produkte in Erstausstatter-Qualität.

Vergleichen Sie die Inspektionskosten in unserem Haus mit denen einer Vertragswerkstatt

Kapazität auf Schwerlastbühnen verdoppelt

Mit einer zweiten Schwerlast-Hebebühne kann jetzt parallel unter Wohnmobilen bis 6 to zul. Gesamtgewicht, gearbeitet werden. Damit sind wir für eine professionelle Inspektion oder Reparatur ebenso perfekt ausgerüstet, wie für das Anbauen von Komponenten ans Chassis, wie: Luftfedern, Hubstützen, Kameras, Ventile und vieles mehr.

Profitieren Sie von kurzfristigen Inspektionsterminen

Diagnosepartner

Sie wollen wissen ob ihre Eberspächer Standheizung noch richtig funktioniert, oder bekommen eine Fehlermeldung angezeigt, dann lassen wir den Eberspächer Easyscan sprechen.

Mit neuestem Testequipment sind wir Ihrem Problem schnell auf der Spur

Einbau und Prüfung (230 V Elektrik) streng nach VDE

Wir sind für die Tätigkeiten an 230V Anlagen und Geräten in Caravans und Wohnmobilen durch die Innung für Elektro- und Informationstechnik Schweinfurt qualifiziert. Einbauten erfolgen konsequent nach VDE 0100-721, Prüfungen nach VDE 0701/0702.

Gemäß VDE sollte eine Überprüfung der elektrischen Anlage im Reisemobil alle 3 Jahre erfolgen, für den gewerblichen Betrieb gilt 1 Jahr!

Lassen Sie die Elektrik in Ihrem Reisemobil regelmäßig überprüfen.

Was wir prüfen und warum das wichtig ist, erfahren Sie hier.

Kühlmitteltausch für Alde Heizungssysteme

Mit dem Original Befüll- und Entlüftungsgerät von Alde stellen wir sicher, dass der Frostschutz sauber und zu 100% getauscht wird.

Warten Sie nicht bis die Heizung leckt oder riecht!

Warum und wie oft das Frostschutzmittel getauscht werden sollte, erfahren Sie hier.

Einbau Wiegefunktion in HY4 Hubstützenanlage

  • Einbau AL-KO 2LINK Box
  • Programmierung
  • Bereitstellung der App
  • Einführung und Test

Wir sind zertifizierter AL-KO HY4 Einbau-Partner

AL-KO App

Gas-Prüfung nach DVFG-Richtlinie

Wir sind zur Installation und Prüfung von Flüssiggas-Anlagen in Freizeitfahrzeugen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 berechtigt

Anzeige der fälligen Inspektion
Fahrzeugbetreiber tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Gasanlage an Bord. Von einer gültigen G 607-Prüfbescheinigung profitieren sie in mehrfacher Hinsicht. Sie dient insbesondere im Schadensfall gegenüber der Versicherung als Sorgfaltsnachweis, der den einwandfreien Zustand der Flüssiggas-Anlage im Reisemobil dokumentiert. Ebenfalls wichtig für einen unbeschwerten Urlaub: Viele Campingplatz-Betreiber verlangen von ihren Gästen eine gültige Prüfbescheinigung als Voraussetzung für die Anmietung eines Stellplatzes.

Leisten Sie sich keine Kompromisse bei Gas, lassen Sie Ihre Gas-Anlage turnusmäßig überprüfen!

Alles weitere zum aktuellen Rechtsrahmen

Service Stützpunkt für EFOY Brennstoffzellen

EFOY Comfort 210
Wir sind autorisierter EFOY COMFORT Händler

Mit dem Strom aus der Brennstoffzelle wird der höchstmögliche Unabhängigkeit zu kontinuierlichen Batterieladestromversorgung erzielt. Wir beraten Sie, installieren die Brennstoffzelle und unterstützen bei allen Fragen zur Wartung und zum Betrieb.

EFOY Tankpatronen M5, M10 am Lager vorrätig

*ergänzende Ausführungen zum Erhalt der Garantie

Rechtliche Grundlage zur Garantieabsicherung

Gebrauchtwagen müssen nicht mehr unbedingt in eine Vertragswerkstatt, damit ihre Garantie erhalten bleibt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Käufern freie Hand bei der Entscheidung gegeben, wo sie ihr Auto warten lassen. Das folgt aus einem aktuellen Urteil des Gerichts (Az:VIII ZR 206/12).
Mehr dazu unter: http://www.t-online.de/auto/news/id_65679040/gebrauchtwagen-bgh-kippt-bindung-an-vertragswerkstatt.html

Die Neuwagengarantie (wenn gegeben) bzw. Gewährleistung erlischt nicht, wenn eine ordnungsgemäße (nach Herstellervorgaben) und regelmäßige Inspektion durchgeführt wird. Ein Hersteller oder Händler hat normalerweise nicht die Möglichkeit, den Kunden an sein Servicenetz/Händlernetz zu binden. Fast alle europäischen Hersteller haben zuletzt gegenüber dem ZDK versichert, sich an diese Grundsätze zu halten. Ausgenommen davon sind Leasingverträge oder sonstige, freiwillig abgeschlossenen Wartungsverträge.
Mehr dazu unter: http://www.kfz-klinck.de/news/item/20-neuwagen-und-die-inspektion-in-einer-freien-werkstatt-was-ist-mit-garantie-und-gewaehrleistung.html