Inspektion und Wartung fürs Reisemobil
Wir sind mit den Inspektionsplänen der gängigen Reisemobil- und Basisfahrzeughersteller vertraut und führen Inspektionen konsequent nach deren Vorgaben durch.
Kundenbeispiele: Inspektion oder Wartung
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Alle Hersteller haben für ihre Fahrzeuge Servicepläne hinterlegt, in denen abhängig von der Laufleistung festgeschrieben ist, was zu überprüfen und auszutauschen ist. Auch die freigegebenen Materialien sind dort definiert.
Inspektion nach Herstellervorgaben sichert Garantie

Durch die regelmäßige Inspektion bleiben die Herstellergarantie und gegebenenfalls eine Gebrauchtwagengarantie erhalten*. Wir verwenden dazu ausschließlich Originalteile beziehungsweise Produkte in Erstausstatter-Qualität.
Vergleichen Sie die Inspektionskosten in unserem Haus mit denen einer Vertragswerkstatt.
Kapazität auf Schwerlastbühnen verdoppelt

Mit einer zweiten Schwerlast-Hebebühne kann jetzt parallel unter Wohnmobilen bis 6 t zulässigem Gesamtgewicht gearbeitet werden. Damit sind wir für eine professionelle Inspektion oder Reparatur ebenso perfekt ausgerüstet wie für das Anbauen von Komponenten ans Chassis: Luftfedern, Hubstützen, Kameras, Ventile und vieles mehr.
Profitieren Sie von kurzfristigen Inspektionsterminen.
Diagnosepartner


Sie wollen wissen, ob Ihre Eberspächer-Standheizung noch richtig funktioniert, oder bekommen eine Fehlermeldung angezeigt? Dann lassen wir den Eberspächer Easyscan sprechen.
Mit neuestem Testequipment sind wir Ihrem Problem schnell auf der Spur.
Einbau und Prüfung der 230-V-Elektrik streng nach VDE


Wir sind für Tätigkeiten an 230-V-Anlagen und -Geräten in Caravans und Wohnmobilen durch die Innung für Elektro- und Informationstechnik Schweinfurt qualifiziert. Einbauten erfolgen konsequent nach VDE 0100-721, Prüfungen nach VDE 0701/0702.
Gemäß VDE sollte eine Überprüfung der elektrischen Anlage im Reisemobil alle drei Jahre erfolgen — für den gewerblichen Betrieb gilt ein Jahr.
Lassen Sie die Elektrik in Ihrem Reisemobil regelmäßig überprüfen.
Was wir prüfen und warum das wichtig ist, erfahren Sie hier (PDF).
Kühlmitteltausch für Alde-Heizungssysteme


Mit dem Original-Befüll- und -Entlüftungsgerät von Alde stellen wir sicher, dass der Frostschutz sauber und zu hundert Prozent getauscht wird.
Warten Sie nicht, bis die Heizung leckt oder riecht.
Wiegefunktion in der HY4-Hubstützenanlage

- Einbau der AL-KO 2LINK Box
- Programmierung
- Bereitstellung der App
- Einführung und Test
Wir sind zertifizierter AL-KO-HY4-Einbaupartner.

Gasprüfung nach DVFG-Richtlinie
Wir sind zur Installation und Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 berechtigt.

Fahrzeugbetreiber tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Gasanlage an Bord. Von einer gültigen G-607-Prüfbescheinigung profitieren sie in mehrfacher Hinsicht: Sie dient insbesondere im Schadensfall gegenüber der Versicherung als Sorgfaltsnachweis, der den einwandfreien Zustand der Flüssiggasanlage dokumentiert. Ebenfalls wichtig für einen unbeschwerten Urlaub: Viele Campingplatzbetreiber verlangen von ihren Gästen eine gültige Prüfbescheinigung als Voraussetzung für die Anmietung eines Stellplatzes.
Leisten Sie sich keine Kompromisse bei Gas — lassen Sie Ihre Anlage turnusmäßig prüfen.
Servicestützpunkt für EFOY-Brennstoffzellen
Wir sind autorisierter EFOY-COMFORT-Händler.

Mit dem Strom aus der Brennstoffzelle erreichen Sie die höchstmögliche Unabhängigkeit bei kontinuierlicher Batterieladestromversorgung. Wir beraten Sie, installieren die Brennstoffzelle und unterstützen bei allen Fragen zu Wartung und Betrieb.
EFOY-Tankpatronen M5 und M10 haben wir am Lager.
Ergänzende Ausführungen zum Erhalt der Garantie
Rechtliche Grundlage zur Garantieabsicherung
Gebrauchtwagen müssen nicht mehr unbedingt in eine Vertragswerkstatt, damit ihre Garantie erhalten bleibt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Käufern freie Hand bei der Entscheidung gegeben, wo sie ihr Auto warten lassen. Das folgt aus einem Urteil des Gerichts (Az. VIII ZR 206/12).
Mehr dazu unter: t-online.de: Gebrauchtwagen – BGH kippt Bindung an Vertragswerkstatt
Die Neuwagengarantie (wenn gegeben) beziehungsweise Gewährleistung erlischt nicht, wenn eine ordnungsgemäße (nach Herstellervorgaben) und regelmäßige Inspektion durchgeführt wird. Ein Hersteller oder Händler hat normalerweise nicht die Möglichkeit, den Kunden an sein Service- und Händlernetz zu binden. Fast alle europäischen Hersteller haben zuletzt gegenüber dem ZDK versichert, sich an diese Grundsätze zu halten. Ausgenommen davon sind Leasingverträge oder sonstige, freiwillig abgeschlossene Wartungsverträge.
Mehr dazu unter: kfz-klinck.de: Neuwagen und die Inspektion in einer freien Werkstatt
Die beispielhaft eingefügten Berichte beziehungsweise Auszüge stehen stellvertretend für eine Vielzahl von Quellen zu diesem Thema im Internet. Für die Aktualität und Rechtsauslegung übernimmt der Autoservice am Berg keine Haftung.